LERNEN FÖRDERN gGmbH

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LERNEN FÖRDERN

Ausbildungsbegleitende Hilfen - abH

Beschreibung der Leistung

FörderunterrichtabH sollen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung und damit eine berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen (§ 75 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 75 SGB III).
Für junge Menschen, die an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen, sollen abH die erfolgreiche Absolvierung einer EQ ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.
abH sind Maßnahmen, die eine betriebliche Berufsausbildung unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Insbesondere während einer EQ müssen abH über die Vermittlung der vom Betrieb im Rahmen einer EQ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen.
Als abH sind auch erforderliche Maßnahmen förderungsfähig, mit denen die Unterstützung nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfolgt oder die nach erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgesetzt werden.
Förderungsfähig sind im Rahmen von abH auch Maßnahmen für Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und den Abschluss einer zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung benötigen.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Förderungsbedürftig sind gemäß § 78 Abs. 1 SGB III lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht sowie Auszubildende im Rahmen einer zweiten Berufsausbildung, sofern diese für eine dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist und deren Abbruch droht.
Behinderte Menschen, die nicht auf besondere Leistungen (§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Zeitlicher Umfang (individuelle Förderdauer, sonstige zeitliche Regelungen)

Stütz- und Förderunterricht in abHDie Förderung beginnt frühestens mit dem Ausbildungsbeginn und endet spätestens sechs Monate nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Förderung im Rahmen einer EQ beginnt frühestens mit dem Qualifizierungsbeginn und ist längstens für deren Dauer möglich.
Soweit es keine anderen Vereinbarungen mit dem Ausbildungs-/Qualifizierungsbetrieb gibt, werden abH außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten/Berufsschulzeiten der Teilnehmer angeboten.

Die Dauer des Stütz- und Förderunterrichtes hat pro Teilnehmer im gesamten Bewilligungszeitraum grundsätzlich mindestens drei Unterrichtsstunden pro Woche zu umfassen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der Berufsschule.
Bei höherem Unterstützungsbedarf, z.B. zur Prüfungsvorbereitung, kann die Unterrichtsstundenzahl wöchentlich bis zu acht Unterrichtsstunden betragen. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Sofern im Einzelfall weniger als drei Unterrichtsstunden pro Woche geleistet werden, sind die
ausgefallenen Unterrichtsstunden zeitnah nachzuholen. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe durch LERNEN FÖRDERN gGmbH zu dokumentieren und dem Auftraggeber (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob die Maßnahme für den Teilnehmer weitergeführt werden kann, obwohl dieser sich nicht an die vorgegebenen Zeiten hält.
Nimmt ein Teilnehmer regelmäßig weniger als drei Unterrichtsstunden wöchentlich am Unterricht teil, muss die LERNEN FÖRDERN gGmbH geeignete Schritte mit dem Ziel der Vermeidung und/oder Verringerung von Fehlzeiten einleiten und dokumentieren.

 

Für die schnelle Anmeldung bei der Agentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Jobcenter benötigen wir folgende Unterlagen:

(Eine Übersicht der benötigten Unterlagen können Sie, wenn Sie diesen Satz anklicken, auch herunterladen)

Je schneller wir diese Unterlagen haben, umso früher können Sie an unserer Maßnahme teilnehmen.

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